Neue Corona-Regeln

06.10.2021

Das Schulministerium hat uns über die neuen Regelungen nach den Herbstferien informiert: In der Schule werden die Selbsttestungen für alle, die nicht nachweislich immunisiert sind, im bekannten Rhythmus (3x wöchentlich) fortgesetzt, beginnend mit dem ersten Schultag am 25. Oktober. Diese Regelung gilt zunächst bis zu den Weihnachtsferien. Nach wie vor können Negativnachweise auch durch Bürgertests eingereicht werden, diese bleiben für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren kostenfrei. Die kostenlosen Bürgertests können auch während der Herbstferien von Schülerinnen und Schülern genutzt werden, um an 3G-Veranstaltungen teilnehmen zu können. Die Ministerin appelliert an alle Eltern, die Kinder, für die noch kein Impfschutz vorliegt, zumindest in den letzten Tagen vor Schulbeginn zur Sicherheit einmal zu testen. So könne ein Beitrag zu einem möglichst sicheren Schulbeginn nach den Herbstferien gleistet werden. Ab der zweiten Woche nach den Herbstferien ist dann die Abschaffung der Maskenpflicht während des Unterrichts beabsichtigt. Auf Wegen im Schulgebäude und beim Betreten oder Verlassen von Räumen sind weiterhin Masken zu tragen. Alle Schülerinnen und Schüler müssen also weiterhin eine Maske bei sich führen. Ob diese Absicht so umgesetzt wird, entscheidet sich in der ersten Woche nach den Ferien.
Wenn einzelne Schülerinnen und Schüler auch weiterhin im Unterricht eine Maske tragen möchten, steht ihnen das frei. Eine verbindliche "Selbstverpflichtung" ganzer Lerngruppen zum Tragen von Masken ist nicht möglich.

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