Neuregelung Quarantäne und Testpflicht

10.09.2021

Das Schulministerium hat uns über neue Regelungen zu Quarantäne und Testpflicht informiert: Im Infektionsfall soll ab sofort in der Regel nur noch das infizierte Kind in Quarantäne gehen müssen, nicht mehr ganze Lerngruppen. Die Entscheidungshoheit verbleibt beim Gesundheitsamt, das in Einzelfällen auch anders entscheiden kann. Diese Regelung wird durch eine erweiterte Testpflicht begleitet. Ab dem 20. September werden Schülerinnen und Schüler aller weiterführenden Schulen in NRW verbindlich immer montags, mittwochs und freitags in der Schule getestet. Ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler, die nachweislich vollständig geimpft oder genesen sind. Die Regelungen zu Maskenpflicht etc. bleiben bestehen.

Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen ein angenehmeres Surfen zu ermöglichen.  Mehr Informationen
einverstanden