Geänderte Maskenpflicht ab dem 1. September

31.08.2020

Zum 1. September hat das Schulministerium des Landes NRW Änderungen in Sachen "Maskenpflicht" verfügt. Demnach ist die Mund- Nasenbedeckung verpflichtend immer dann zu tragen, wenn Schülerinnen und Schüler nicht auf ihrem festen Platz in der Klasse sitzen. Auf Wegen, in den Pausen und im Schulbus gilt die Maskenpflicht also weiterhin. Auch im Unterricht außerhalb des Klassenverbandes (z.b. Kurse) ist die Maske zu tragen, um im Infektionsfall möglichst wenige Menschen in Quarantäne schicken zu müssen. Beim Unterricht im Klassenverband kann auf das Tragen der Maske verzichtet werden, wenn Schülerinnen und Schüler an ihren Plätzen sind. Das durchgehende Tragen der Masken ist natürlich weiterhin allen gestattet, die sich dadurch sicherer bzw. wohler fühlen.

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