Sturmtief "Friederike"

18.01.2018

Es ist windig in Lüdinghausen. Wie bei jeder extremen Wetterlage entscheiden die Erziehungsberechtigten, ob sie ihr Kind zur Schule schicken oder nicht (siehe unten). Da die Windspitzen für die Zeit von 11-14 Uhr angekündigt sind, wird der Unterricht für die anwesenden Schülerinnen und Schüler regulär bis 15.05 Uhr erteilt. Die Schulbusse fahren wie gewohnt.

 

Die Bezirksregierung Münster informiert:

Das Orkantief „Friederike“ stürmt heran. Für viele Schülerinnen und Schüler kann der Schulweg daher schwierig werden. Sturm, Schneefall oder Eisglätte sind plötzlich eintretende extreme Witterungsverhältnisse und können Gründe für ein Fehlen in der Schule sein. Trotzdem gilt in Nordrhein-Westfalen (NRW) wie in den anderen Bundesländern für alle Kinder im schulfähigen Alter (in NRW ab sechs Jahren) die Schulpflicht.

Eltern entscheiden für ihre Kinder

In Nordrhein-Westfalen ist, anders als beispielsweise im benachbarten Niedersachsen, geregelt, dass im Falle des plötzlichen Eintritts extremer Witterungsverhältnisse oder eines nicht vorhersehbaren Ausfalls des öffentlichen Nahverkehrs die Eltern entscheiden, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden dies selbst. Auch wenn das Schulversäumnis in derartigen Fällen entschuldigt ist, ist in jedem Fall die Schule zu informieren.

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